Vertragsrecht und Schadensersatzrecht

Das Vertragsrecht hat das Zustandekommen von Verträgen und deren Wirkung zum Gegenstand. Es gibt zahlreiche Schuldverhältnisse, wie beispielsweise den Kaufvertrag, den Darlehensvertrag, die Schenkung, Dienstvertrag, den Werkvertrag, Maklervertrag. Das Schadenersatzrecht bzw. Haftpflichtrecht regelt, wann Personen gegen andere für einen erlittenen Schaden Ersatz verlangen können. Ich unterstütze, berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere bei Folgendem: