Miet-, Pacht- und Wohnungseigentumsrecht

Das Mietrecht umfasst sowohl das Wohnraummietrecht als auch das Gewerberaummietrecht. Das Verhältnis von Mietern und Vermietern wird durch zahlreiche Vorschriften gesetzlich geregelt und durch Tausende von Gerichtsurteilen pro Jahr geprägt. Im Pachtrecht bin ich vor allem im Rahmen der Pacht von Gärten, der Nutzungsverträge aus DDR - Zeiten, der Gastronomie und der Unternehmenspacht tätig. Ich unterstütze, berate und vertrete Sie gern außergerichtlich und gerichtlich unter anderem bei Folgendem:

 

 

Das Wohnungseigentumsrecht betrifft Regelungen zum Sondereigentum, Teileigentum und Gemeinschaftseigentum zwischen Wohnungseigentümern untereinander und im Verhältnis zum Verwalter und zu Dritten. Der Stiftung Warentest habe ich bereits in der Zeitschrift Finanztest 11/2019 für den Artikel „Nichts für Einzelkämpfer“ zur Erläuterung der Grund­regeln der Eigentümer­gemeinschaft zur Verfügung gestanden. Ich unterstütze, berate und vertrete Sie außergerichtlich und gerichtlich insbesondere bei Folgendem: